Gestern habe ich erwähnt, dass Gustav Stresemann am 13. August 1923 Reichskanzler wird. Heute geht es mit Stresemann weiter, denn am 14. August 1923 hält er seine Regierungserklärung. Er plädiert für den „Zusammenschluss aller den verfassungsmäßigen Staatsgedanken bejahenden Kräfte“.
Stresemann beruft sich damit auf die am 14. August 1919 verkündete Weimarer Verfassung, die an diesem Tag in Kraft tritt. Interessanterweise ist die Weimarer Verfassung eigentlich eine sehr moderne Verfassung – Frauenwahlrecht, Gewaltenteilung, Sozialstaat und Grundrechte sind enthalten. Aber sie enthält auch den „berüchtigten“ Artikel 48, der zum einen die Handlungsfähigkeit der Regierung ermöglicht und zum Beispiel die Verteidigung gegen undemokratische Angriffe erlaubt, zum anderen aber auch das Gegenteil bewirken kann. Wenn man „vorher“ immer wüßte, wie Regelungen tatsächlich eingesetzt werden…..
Am 14. August 1949 findet übrigens die Wahl zum ersten Deutschen Bundestag statt.
Am 14. August 1288 verleiht Graf Adolf V. von Berg Düsseldorf die Stadtrechte. Damals ist Düsseldorf nach Wipperfürth, Lennep und Ratingen die vierte Stadtgründung im Bergischen Land. Heute ist Düsseldorf größer und bekannter als die früher gegründeten Städte…..
Was Graf Adolf V. von Berg kann, kann natürlich auch Kaiser Karl IV., der gleichzeitig auch der König von Böhmen ist. Am 14. August 1370 verleiht er – in Nürnberg – Karlsbad Stadtrechte.
Und noch etwas ganz anderes: am 14. August 1879 eröffnet Leonhard Tietz in Stralsund ein Textilgeschäft. Bald folgt ein ähnliches Geschäft in Elberfeld (heute ein Stadtteil von Wuppertal). Es entsteht das Warenhaus Tietz aus dem später der Kaufhof entsteht. Ein Stück Warenhausgeschichte!
Damit wünsche ich Euch einen Abend mit einem Blick für die oft kleinen aber schönen und wichtigen Dinge des Lebens.