Die letzten Tage waren bei mir etwas „hektisch“. Ich habe gestern Abend (kurz vor 22 Uhr) eine „Aufgabe“ für eine Weiterbildung abgegeben und dann noch den Blogpost geschrieben. Beides also „irgendwie“ geschafft – wobei sich das Schaffen natürlich nur auf die rechtzeitige Abgabe bezieht. Aber immerhin!
Der 1. August 1400 spielt im Werk „Der Ackermann aus Böhmen“ von Johannes von Tepl eine große Rolle. An diesem Tag – so ergibt es sich zumindest aus der Geschichte – stirbt Margaretha, die Ehefrau eines Ackermanns (aber nicht unbedingt die Ehefrau von Johannes von Tepl). Der Ackermann ist schwer getroffen und führt mit dem Tod ein Streitgespräch. 33 Kapitel hat das Werk. In den ungeraden Kapiteln klagt der Ackermann den Tod an, dass er ihm die geliebte Frau geraubt hat, in den geraden Kapiteln antwortet der Tod. Der Begriff der Klage ist doppeldeutig – es ist zum einen Anklage, aber auch Wehklage. Faszinierend ist, dass es zu diesem Werk des Frühhumanismus, eine Art „Ausstellung“ im Internet gibt, die ich zufällig gerade gefunden habe.
Am 1. August 1863 wird das Unternehmen „Friedr. Bayer et comp.“ ins Handelsregister eingetragen. Gegründet haben es Friedrich Bayer und Johann Friedrich Weskott. Aus diesem Unternehmen entsteht das heutige Unternehmen „Bayer“.
Schon am 1. August 1826 gründet Joseph Meyer in Gotha das „Bibliographische Institut“. Er ist Geschäftsführer, Eigentümerin ist seine Frau Hermine. Es handelt sich um einen Verlag, der Klassikerausgaben, Lexika und später auch den Duden verlegt.
Am 1. August 1793 führt Frankreich das metrische System – auch als metrisches Einheitensystem bezeichnet – ein. Die damit verbundene Vereinheitlichung macht Größenwerte vergleichbar und verhindert Mißverständnisse. Faszinierend finde ich dass es in China und Teilen von Indien schon im Altertum Dezimalmaßsysteme gibt.
„Anfang August“ 1291 – vermutlich wohl am 1. August 1291 – sichern sich die schweizerischen Talgemeinschaften Uri, Schwyz und Nidwalden gegenseitige Hilfe gegen alle zu, die ihnen Gewalt oder Unrecht antun wollen. Dieses Dokument wird von den Schweizern als „Bundesbrief“ bezeichnet und gehört zu den Verfassungsdokumenten der Schweiz. Dass die Schweiz heute am 1. August ihren Nationalfeiertag – den Bundesfeiertag – feiert, wird mit diesem Bundesbrief begründet.
Am 1. August 1911 erhält die Journalistin und Reisereporterin Harriet Quimby als erste Frau in den USA ihren Flugschein.
Damit wünsche ich euch einen Abend, an dem Ihr das Gute und Schöne feiern und Neues zum Guten einsetzen oder wenden könnt.