Die 217.
Der letzte lebendige Auftritt von Caracalla. Dann der dramatische Abgang durch ein Attentat. Es wäre untertrieben, Caracalla als unbeliebt zu bezeichnen. Zu grausam war seine Regierungszeit. Sein Ende fand er mit heruntergelassenen Hosen auf dem Abort, der Attentäter schlug zu als alle wegschauten……
Es ist nicht ganz unpassend, das ausgerechnet in dem Jahr im Kolosseum durch Blitzschlag ein größerer Brand entsteht, der tatsächlich – wegen der notwendigen Renovierung – zu einer längeren Unterbrechung (bis 238) führte.
Überhaupt die Natur – im Jahr 217 vor Christus wurde Alexandria in Ägypten von einem Erdbeben erschüttert. Nach historischen Quellen starben wohl 75.000 Menschen – diese Zahl läßt sich natürlich nicht überprüfen.
Das führt mich zum Thema Umgang mit dem Tod, denn auch da spielt die 217 eine wichtige Rolle. Es geht um § 217 StGB und das darin bisher enthaltene Verbot der geschäftsmäßigen Selbsttötung. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 26. Februar 2020 diese Vorschrift für verfassungswidrig erklärt und festgehalten, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben enthält. Eine meiner Ansicht nach sehr wichtige Entscheidung (ich habe meine Mutter 2017 beim Sterben begleitet und habe daher eine sehr konkrete und deutliche Haltung zum Thema Sterben und Umgang mit dem Tod. Meine Berichte aus dieser Zeit findet man ab hier und zum Runterscrollen hier.)
Mit der Kantate „Gedenke, Herr, wie es uns gehet“ von Bach – BWV 217 – möchte ich diesen Beitrag abschließen und etwaige traurige Gedanken (zumindest für den Moment) verscheuchen.
Damit wünsche ich Euch und Ihnen einen Abend voller Zuversicht.